Impressum AGB

01 | Vertrag

Dieser Vertrag berechtigt die angemeldete Person die Trainingsanlagen während den Öffnungszeiten im Rahmen des gewählten Abonnements unbeschränkt zu benützen. Ausserordentliche Anlässe und Zusatzleistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Die Mitgliedschaft dauert immer drei (3) Monate – entspricht einem Trimester-Abo (Jan-Mar, Apr-Jun, Jul-Sept, Okt-Dez), oder Jahreszahler. Die unterzeichnende Person bestätigt das wahrheitsgetreue Ausfüllen des Mitgliedschaftsformulars und die Mitgliedschaftsbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.

02 | Mitgliederkarte

Das Mitglied erhält eine persönliche, nicht übertragbare Mitgliederkarte. Bei jedem Trainingsbesuch ist die Mitgliederkarte beim «Check-in-Point» unaufgefordert einzulegen.

03 | Nichtbenützen

Das Nichtbenützen des Leistungsangebots sowie der Nichtbesuch des Dojos (der Schule) berechtigt zu keinerlei Rückforderung, Reduktion oder automatischer Zeitgutschrift. Bei Trainingsunterbrüchen aufgrund von Krankheit, Unfall gewährt die ONE DOJO ZÜRICH GMBH (nachstehend ONE DOJO genannt) einen Trainingsunterbruch gemäss dem geltendem «Time-Stop»-Reglement.

04 | Revisionen

Das ONE DOJO ist nicht verpflichtet bei allfälligen Revisions- oder Reinigungsarbeiten sowie bei Vorkommnissen aufgrund von höherer Gewalt dem Mitglied eine Vergütung auszurichten. Das ONE DOJO ist berechtigt an allgemeinen Festtagen und ausserordentlichen Anlässen die Öffnungszeiten anzupassen.

05 | Risiko

Die Benützung der Anlage und der einzelnen Stunden erfolgt auf eigenes Risiko. Das Mitglied verpflichtet sich, die Anlage sorgfältig und ordnungsgemäss zu benützen. Das ONE DOJO lehnt jegliche Haftung für Schäden ab (z.B. aufgrund von Verletzungen, Krankheit oder Verlust von Gegenständen). Vorbehalten bleiben zwingende Bestimmungen des Bundesrechts. Das Mitglied haftet das ONE DOJO für sämtliche Schäden, welche es an den Räumlichkeiten und / oder den Anlagen des ONE DOJO verursacht. Kindern ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt die Fitnessgeräte zu benützen und sich auf den Trainingsflächen aufzuhalten. Die Jiu-Jitsu-Kinder und -Teenagers müssen nach dem Einchecken auf direktem Weg zu den separaten Garderoben gehen und sich im ganzen Gebäude leise verhalten.

06 | Zahlung

Die Zahlung der Mitgliedschaft (Trimester-Abo, Jahreskarte, etc.) muss im Voraus bei Wiederlösung oder innert 10 Tagen bei Neuabschluss bezahlt werden. Monatliche Zahlungen sind nicht möglich. Treueprämien, Rabatte u.ä. obliegen dem Goodwill des ONE DOJO. Vier Wochen vor Vertragserneuerung wird ein Rechnung mit sämtlichen Bankangaben an das Mitglied seitens des ONE DOJO versandt. Eine Annullierung der Mitgliedschaft muss vor Ende des Vertrages via SPORTS-NOW-APP erfolgen.

07 | Hausordnung & «Time-Stop»-Reglement

Die Hausordnung, Gracie Concepts-Etikette, sowie das «Time-Stop»-Reglement des ONE DOJO sind Bestandteile dieses Vertrages. Grobe und wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung oder gegen die Anordnungen der Schulleitung sowie deren Personal können den Entzug der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.


ONE DOJO ZÜRICH GMBH
Geschäftsstelle: Chaletweg 9, 8050 Zürich
Inhaber & Chef-Instruktor: Franco Vacirca
IBAN: CH62 0900 0000 1605 5595 2
SWIFT: POFICHBEXXX (Postfinance)